Rechtliche Maßnahmen in Bozen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Alexander Stricker hat es sich zur Aufgabe gemacht, all diejenigen zu unterstützen, die Verfahren zur Eintreibung von Forderungen und zum Schadensersatz in Zivilsachen einleiten müssen.
Mahnbescheid:
Im italienischen System wird der Mahnbescheid vom Richter erlassen und besteht aus einem Zahlungsbefehl, der dem säumigen Schuldner zugestellt wird.
Dieser hat dann 40 Tage Zeit, sich dagegen zu wehren und eine ordentliche Klage zu erheben; andernfalls wird nach Ablauf der Frist eine Beschlagnahme und ein anschließender Verkauf der Vermögenswerte durchgeführt.
Dieses ganze Verfahren setzt juristische Kenntnisse voraus, die nur ein Rechtsanwalt im Detail kennt. In diesem Zusammenhang ist es immer ratsam, einen Fachmann zu konsultieren.
Außergerichtliche Maßnahmen
Bei einem außergerichtlichen Verfahren wird ein Streitfall auf dem Verhandlungsweg zwischen den Parteien, d. h. ohne Anrufung eines Gerichts, behandelt und gelöst.
In allen anderen Fällen und in allen Fällen, in denen das Mediationsverfahren nicht angewandt werden kann, müssen stattdessen andere Rechtswege beschritten werden.
Die Prozesskostenhilfe richtet sich sowohl an natürliche Personen (Bürger) als auch an juristische Personen (Körperschaften, Vereine, Unternehmen usw.), die an einem Rechtsstreit beteiligt sind.
Beratung über rechtliche Maßnahmen
Gelingt es nicht, die Forderung in den Phasen der außergerichtlichen Intervention einzutreiben, kann die Anwaltskanzlei Alexander Stricker beurteilen, ob es ratsam ist, dem Mandanten die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vorzuschlagen, sofern eine hinreichende Sicherheit besteht, dass die Vermögenswerte des Mandanten eingezogen werden können.
Kontaktieren Sie den Anwalt, wenn Sie Rechtshilfe benötigen!
* Pflichtfelder